Beratungs- bzw. Qualitätssicherungsbesuche
Regelmäßige Beratungs- bzw. Qualitätssicherungsbesuche gem. § 37.3 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI)
Pflegebedürftige, welche von einer privaten Pflegeperson gepflegt werden und dafür die Pflegegeldleistung in Anspruch nehmen, sind verpflichtet die Voraussetzung der Pflegepflichteinsätze bei ihrer Pflegekasse nachzuweisen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal.
In einem informativen Gespräch unterbreiten wir konstruktive Verbesserungsvorschläge, um die Pflege zu optimieren und der Pflegeperson Sicherheit zu vermitteln und können so zur Entlastung beitragen. Das Ermitteln von Pflegehilfsmitteln sowie die Einbeziehung des Wohnumfeldes in die Beratung können maßgeblich dazu beitragen, den Verbleib in der eigenen häuslichen Umgebung so lange wie möglich zu erhalten.
Gern informieren wir Sie über das gesamte Leistungsangebot der Pflegekassen.
Der Nachweis über den Pflegeeinsatz wird der Pflegekasse unmittelbar nach dem Besuch zugesandt.
Wir unterstützen Sie mit unserer Beratung, damit Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen können.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.